TrintendLab

Rechtliches

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Sportlerinnen und Sportler · TrintendLab Plattform (app.trintend.com)

Fassung 1.0 — Stand: 23. August 2026

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1. Anbieter, Anwendungsbereich

1.1 Anbieter und Vertragspartner ist Viktor Kovács, Einzelunternehmer nach ungarischem Recht (ungarisch: egyéni vállalkozó), Hérics utca 16., 1112 Budapest, Ungarn. Register der Einzelunternehmer Ungarns; registerführende Stelle ist das ungarische Innenministerium. Steuernummer: 45715473-1-43. E-Mail: info@trintend.com. Telefon: +36 20 310 7716. Die vollständigen Anbieterangaben finden sich im Impressum der Plattform.

1.2 Der Anbieter hat seinen Sitz in Ungarn und erbringt seine Leistungen innerhalb der Europäischen Union.

1.3 Diese AGB gelten für alle Verträge, die über die Plattform app.trintend.com (nachfolgend „Plattform") zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person geschlossen werden, die die Plattform als Sportlerin oder Sportler nutzt (nachfolgend „Sportler").

1.4 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Abweichende Bedingungen des Sportlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext — diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung — wird in deutscher Sprache bereitgestellt, und die Vertragsbestätigung nach Ziffer 5.4 wird in deutscher Sprache versandt. Die Bedienoberfläche der Plattform steht derzeit in ungarischer und englischer Sprache zur Verfügung; die deutschsprachige Oberfläche wird schrittweise bereitgestellt.

2. Gegenstand der Leistung

2.1 Die Plattform erbringt eine auf künstlicher Intelligenz (nachfolgend „KI") beruhende Dienstleistung zur Erstellung von Trainingsplänen und zur Trainingsbegleitung im Ausdauersport. Sie umfasst je nach gewähltem Leistungspaket insbesondere die Erstellung von Trainingsplänen, die Auswertung von Leistungs- und Labordaten, die avatarbasierte Trainingskommunikation sowie die Synchronisierung von Trainingsdaten mit einem Drittdienst (z. B. Intervals.icu).

2.2 Es handelt sich um einen Verbrauchervertrag über digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der digitalen Dienstleistung in der vertraglich vereinbarten Qualität für die Dauer des jeweiligen Trainingsblocks.

2.3 Kein medizinischer Dienst. Die Leistung ist keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung und ersetzt diese nicht. Der Anbieter erbringt keine Heilbehandlung und trifft keine gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen. Der Sportler ist verpflichtet, vor Aufnahme oder wesentlicher Steigerung eines Trainings ärztlichen Rat einzuholen, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen, Verletzungen, Beschwerden oder sonstigen gesundheitlichen Risiken.

3. Begriffsbestimmungen

Begriff Bedeutung
Trainingsblock Das gegen einmaliges Entgelt erwerbbare Leistungspaket, in dessen Rahmen für den Sportler für einen Zeitraum von vier Wochen (28 Tagen) ein Trainingsplan und die zugehörigen Leistungen erstellt werden. Für Dauer und Ablauf gilt Ziffer 8.
Aktiver Trainingsblock Ein erworbener Trainingsblock, dessen letzter Tag nach Ziffer 8.2 noch nicht verstrichen ist. KI-gestützte Leistungen können nur während eines aktiven Trainingsblocks in Anspruch genommen werden.
Leistungspaket Die beim Erwerb eines Trainingsblocks gewählte Leistungsstufe (Basic, Premium oder Ultra). Der Inhalt ergibt sich aus Ziffer 7.
Neuplanung Eine vom Sportler veranlasste vollständige Neuerstellung des Trainingsplans für denselben Trainingsblock.
KI-Coach (Avatar) Der KI-gestützte Dialogassistent der Plattform.
Erbrachter Trainingsplan Ein Trainingsplan, der im System der Plattform tatsächlich und erfolgreich erstellt und dem Sportler zugänglich gemacht wurde.
Fehlgeschlagene Leistungserbringung Der Fall, dass die Zahlung des Sportlers erfolgreich war, der zugehörige Trainingsplan jedoch aus technischen Gründen nicht als Erbrachter Trainingsplan zustande kommt.
Einführungspreis Ein vergünstigter Preis für einen Trainingsblock, der einem berechtigten Sportler zu den auf der Bestellseite angegebenen Bedingungen — regelmäßig einmalig, gebunden an den Erstkauf — gewährt wird.

4. Registrierung

4.1 Die Nutzung setzt eine Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse voraus. Der Sportler hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

4.2 Bei der Registrierung erklärt der Sportler sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Diese Erklärung wird mit ihrem Zeitpunkt und ihrer Textfassung gespeichert; ohne sie kommt keine Registrierung zustande.

4.3 Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

5. Vertragsschluss

5.1 Die Darstellung der Leistungspakete auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

5.2 Mit dem Anklicken der Bestellschaltfläche gibt der Sportler ein verbindliches Angebot ab. Die Schaltfläche ist entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet.

5.3 Vor Abgabe der Bestellung werden dem Sportler auf der Bestellseite in klarer und verständlicher Weise dargestellt: die wählbaren Leistungspakete und deren Inhalt (Ziffer 7), der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich Steuern, die Laufzeit des Trainingsblocks von vier Wochen sowie die Folgen des Ablaufs (Ziffer 8).

5.4 Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter, spätestens jedoch mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsinhalt nach Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB). Diese Bestätigung enthält die Daten der Bestellung, die Angaben des Anbieters nach Ziffer 1.1, den Wortlaut und den Zeitpunkt der Erklärung des Sportlers nach Ziffer 11.2 sowie die Widerrufsbelehrung nach Ziffer 11.1. Sie ist eine von der Rechnung getrennte, eigenständige E-Mail und wird unabhängig von der Rechnungsstellung versandt.

6. Preise, Zahlung, Rechnung

6.1 Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise sind Endpreise für Verbraucher. Der Anbieter ist in Ungarn nach der Kleinunternehmerregelung (ungarisch alanyi adómentes, Kapitel XIII des ungarischen Umsatzsteuergesetzes) von der Umsatzsteuer befreit. Die Rechnung weist daher keine Umsatzsteuer aus; jede Rechnungszeile trägt den Befreiungscode AAM. Zum angegebenen Preis kommen keine weiteren Kosten hinzu. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des § 27a UStG wird nicht geführt.

6.2 Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Anbieter speichert weder Kartennummer noch Ablaufdatum oder Prüfziffer; diese werden von Stripe verarbeitet. Gespeichert wird das Ausstellungsland der Karte, das Stripe zurückmeldet, da das Umsatzsteuerrecht der EU zwei voneinander unabhängige Nachweise des Kundenstandorts verlangt (siehe Datenschutzerklärung).

6.3 Für Sportler mit Rechnungsanschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb Ungarns erfolgt die Abrechnung in Euro.

6.4 Der Anbieter stellt über die erworbene Leistung eine elektronische Rechnung aus und übermittelt sie an die im Rechnungsprofil hinterlegte E-Mail-Adresse, die von der Anmelde-Adresse abweichen kann. Die Rechnung wird zudem im Rechnungsbereich der Plattform angezeigt und steht dort zum Herunterladen bereit, sobald der Rechnungsdienstleister die PDF-Datei erzeugt hat; dies kann nach dem Kauf kurze Zeit in Anspruch nehmen. Die Sprache der Rechnung richtet sich nach dem Rechnungsland; für Rechnungsanschriften in Deutschland und Österreich wird die Rechnung in deutscher Sprache ausgestellt. Die Rechnung ersetzt nicht die Bestätigung nach Ziffer 5.4 und wird unabhängig von dieser versandt.

6.5 Bediente Länder. Bestellungen können derzeit nur mit einer Rechnungsanschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in den Vereinigten Staaten von Amerika angenommen werden. Bestellungen mit einer Rechnungsanschrift im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz werden aus steuerlichen Registrierungsgründen abgewiesen; Rechnungsanschriften in anderen Ländern werden noch nicht unterstützt. Eine nicht bedienbare Bestellung wird vor der Zahlung abgewiesen. Diese Einschränkungen sind vorübergehend und entfallen, sobald die betreffenden Registrierungen vorliegen.

7. Inhalt der Leistungspakete

7.1 Beim Erwerb eines Trainingsblocks wählt der Sportler zwischen den Leistungspaketen Basic, Premium und Ultra. Die Wahl gilt für den jeweiligen Trainingsblock; bei jedem weiteren Erwerb wählt der Sportler erneut frei.

7.2 Der Inhalt der Pakete ist plattformweit einheitlich und wird auf der Bestellseite in einer Vergleichstabelle dargestellt. Bei Inkrafttreten dieser AGB gilt:

Leistung Basic Premium Ultra
Hochladen und Auswertung eines Laborbefunds (Leistungsdiagnostik) ja ja ja
Testeinheit (optional) ja ja ja
Bestimmung der Trainingsbereiche ja ja ja
Festlegung der wöchentlichen Einheitenzahl ja ja ja
Erstellung eines vierwöchigen Trainingsplans ja ja ja
Neuplanung (auf Veranlassung des Sportlers) nein 1× / 4 Wochen 4× / 4 Wochen
Steuerung nach Pace / Watt / Herzfrequenz (soweit Bereiche vorliegen) ja ja ja
Synchronisierung der Einheiten zu Intervals.icu ja ja ja
Umstellen der Einheiten in der Intervals.icu-Oberfläche ja ja ja
Dialog mit dem KI-Coach nein 30.000 Token/Tag 90.000 Token/Tag
Fehlermeldung nein ja ja
Tägliche Bewertung der Einheiten per E-Mail nein nein ja
Regenerationsüberwachung und tägliche Rückmeldung per E-Mail nein nein ja
Wochenzusammenfassung (Grundlage des nächsten Trainingsplans) ja ja ja

7.3 Das Tageskontingent für den Dialog mit dem KI-Coach wird in Token bemessen. Ein Token ist die Mengeneinheit, in der Sprachmodelle Text messen; ein deutsches Wort entspricht größenordnungsmäßig einem bis drei Token. Das Kontingent des Pakets Premium (30.000 Token/Tag) reicht erfahrungsgemäß für mehrere Dutzend Nachrichtenwechsel pro Tag, das des Pakets Ultra (90.000 Token/Tag) entsprechend für ein Vielfaches davon. Das Kontingent beginnt an jedem Kalendertag zum mitteleuropäischen Tagesbeginn (MEZ/MESZ) neu. Die Ausschöpfung an einem Tag beschränkt allein die Fortsetzung des Dialogs an diesem Tag und berührt die übrigen Leistungen nicht.

7.4 Die im Paket enthaltene Anzahl an Neuplanungen gilt für den jeweiligen Trainingsblock und wird nicht auf den folgenden Trainingsblock übertragen.

8. Laufzeit des Trainingsblocks; Ende der Leistungen mit Ablauf

8.1 Ein erworbener Trainingsblock hat eine Laufzeit von vier Wochen (28 Tagen). Es handelt sich nicht um ein Abonnement: es entsteht kein Dauerschuldverhältnis, und es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine wiederkehrende Abbuchung.

8.2 Letzter Tag des Trainingsblocks ist der letzte Tag des im Rahmen des Trainingsblocks erstellten Trainingsplans. Kommt wegen einer Fehlgeschlagenen Leistungserbringung kein Trainingsplan zustande, ist letzter Tag der 28. Tag ab dem Kauftag.

8.3 Mit Ablauf des letzten Tages enden — ohne Kulanzfrist — folgende Leistungen: Dialog mit dem KI-Coach; Fehlermeldung; tägliche Bewertung der Einheiten und Regenerationsrückmeldung; Neuplanung; Erstellung weiterer Wochenzusammenfassungen; weitere Laborauswertung (im Rahmen der Ziffer 9).

8.4 Der Ablauf berührt nicht: den Abruf des bereits erstellten Trainingsplans und der einzelnen Einheiten; die Verfügbarkeit der bestimmten Trainingsbereiche, der hochgeladenen Laborbefunde und der daraus abgeleiteten Werte; die Verfügbarkeit früherer Wochenzusammenfassungen; die Intervals.icu-Synchronisierung; den Zugang zum Konto und die Möglichkeit, einen neuen Trainingsblock zu erwerben.

8.5 Der Anbieter zeigt das Ablaufdatum in der Oberfläche des Sportlers an und weist vor dem Ablauf darauf hin.

8.6 Der Sportler wird auf den Ablauf ohne Kulanzfrist bereits vor der Bestellung hingewiesen (Ziffer 5.3). Der Ablauf ist eine wesentliche Eigenschaft der erworbenen Leistung.

8.7 Die nach Ziffer 8.3 endenden Leistungen stehen mit dem Erwerb eines neuen Trainingsblocks nach Maßgabe des dann gewählten Leistungspakets wieder zur Verfügung.

9. Laborauswertung ohne aktiven Trainingsblock

9.1 Das Hochladen eines Laborbefunds und dessen KI-gestützte Auswertung ist auch vor dem Erwerb möglich. Der Anbieter stellt hierfür ohne aktiven Trainingsblock unentgeltlich die Auswertung von insgesamt drei Dokumenten bereit.

9.2 Das Freikontingent gilt lebenslang je Konto. Es zählt jedes jemals erfolgreich ausgewertete Dokument mit, einschließlich der während eines aktiven Trainingsblocks vorgenommenen Auswertungen. Wer zuerst kauft und während des Trainingsblocks drei Befunde auswerten lässt, hat danach kein Freikontingent mehr.

9.3 Ohne aktiven Trainingsblock ist die erneute Auswertung eines bereits erfolgreich ausgewerteten Dokuments nicht möglich; nach Ausschöpfung des Kontingents ist bis zum Erwerb eines neuen Trainingsblocks keine weitere Auswertung möglich.

9.4 Während eines aktiven Trainingsblocks steht die Auswertung unabhängig von der Ausschöpfung des Kontingents zur Verfügung, einschließlich der erneuten Auswertung bereits ausgewerteter Dokumente. Eine stündliche technische Begrenzung von zehn Auswertungen zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung gilt für jeden Sportler, unabhängig von einem aktiven Trainingsblock.

9.5 Die Auswertung eines Laborbefunds setzt die ausdrückliche Einwilligung des Sportlers in die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten voraus (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Plattform holt diese Einwilligung vor der ersten Auswertung gesondert ein und speichert sie mit Zeitpunkt und Textfassung.

10. Einführungspreis

10.1 Der Anbieter kann einem berechtigten Sportler für einen Trainingsblock einen vergünstigten Einführungspreis gewähren. Die Voraussetzungen werden auf der Bestellseite angegeben.

10.2 Der Einführungspreis ist eine einmalige Berechtigung; eine wiederholte Inanspruchnahme ist nach Maßgabe der Missbrauchsprüfung des Anbieters nicht möglich.

10.3 Kommt ein zum Einführungspreis erworbener Trainingsblock wegen einer Fehlgeschlagenen Leistungserbringung nicht als Erbrachter Trainingsplan zustande und erstattet der Anbieter deshalb den vollen Kaufpreis automatisch (Ziffer 12), lebt die Berechtigung zum Einführungspreis automatisch wieder auf.

10.4 Der Widerruf lässt die Berechtigung unberührt. Übt der Sportler sein Widerrufsrecht nach Ziffer 11 aus, lebt die Berechtigung zum Einführungspreis auf Anforderung wieder auf; dem Sportler entsteht durch die Ausübung des Widerrufsrechts kein Nachteil hinsichtlich dieses Preises. Der Anbieter stellt die Berechtigung auf eine Nachricht an info@trintend.com unentgeltlich wieder her.

10.5 Ein zum Einführungspreis erworbener Trainingsblock enthält stets den Leistungsumfang des höchsten Pakets (Ultra). Die Wahl des Leistungspakets steht dem Sportler ab dem zweiten Erwerb offen.

11. Widerrufsrecht

11.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Viktor Kovács, Hérics utca 16., 1112 Budapest, Ungarn, Telefon +36 20 310 7716, E-Mail info@trintend.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11.2 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung einer nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Dienstleistung gegen Zahlung eines Preises nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn

  1. der Sportler ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2. der Sportler seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert,
  3. der Anbieter dem Sportler eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat und
  4. der Anbieter mit der Ausführung begonnen hat.

Der Anbieter holt die Zustimmung und die Kenntnisbestätigung nach den Nummern 1 und 2 vor Abschluss der Bestellung über ein gesondertes, aktiv zu setzendes Kontrollkästchen ein; die Bestellung kann ohne dieses Kontrollkästchen nicht abgeschlossen werden. Der Anbieter speichert diese Erklärung mit ihrem Zeitpunkt und ihrer Textfassung und stellt die Bestätigung nach Nummer 3 mit der Vertragsbestätigung nach Ziffer 5.4 auf einem dauerhaften Datenträger bereit; diese Bestätigung gibt den Wortlaut und den Zeitpunkt der Erklärung wieder.

11.3 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

(*) Unzutreffendes streichen.

11.4 Abgrenzung

Die Ausübung des Widerrufsrechts ist nicht mit der automatischen Erstattung nach Ziffer 12 zu verwechseln, die auf einem vom Anbieter zu vertretenden Leistungsausfall beruht. Beide beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen; das Wiederaufleben des Einführungspreises tritt im ersten Fall automatisch ein und erfolgt im zweiten auf Anforderung (Ziffern 10.3 und 10.4).

12. Automatische Erstattung bei Fehlgeschlagener Leistungserbringung

12.1 War die Zahlung erfolgreich, kommt der zugehörige Trainingsplan jedoch aus technischen Gründen nicht als Erbrachter Trainingsplan zustande, veranlasst der Anbieter ohne menschliches Zutun automatisch die Erstattung des vollen Kaufpreises auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.

12.2 Die Durchführung der Erstattung kann je nach den Abläufen des Zahlungsdienstleisters einige Werktage in Anspruch nehmen.

12.3 Wünscht der Sportler statt der Erstattung die Leistungserbringung, kann er die Wiederholung der Erstellung innerhalb von 28 Tagen ab dem Kauftag unentgeltlich verlangen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der bezahlte Trainingsblock als abgelaufen (Ziffer 8.2).

12.4 Die gesetzlichen Rechte des Sportlers bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327i ff. BGB) bleiben unberührt.

13. Wesen und Grenzen der KI-gestützten Leistung

13.1 Die Trainingspläne und Avatar-Antworten der Plattform werden durch künstliche Intelligenz erzeugt. Der sportfachliche Inhalt eines KI-erzeugten Trainingsplans hat Empfehlungscharakter; der Sportler kann jederzeit davon abweichen.

13.2 Ergänzend zu Ziffer 2.3 gilt: Die Leistung ersetzt keine ärztliche Untersuchung, keine Diagnose und keine Therapie. Der Sportler trainiert eigenverantwortlich.

13.3 Ein KI-erzeugter Trainingsplan stellt keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung dar, die dem Sportler gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO); der Inhalt hat Empfehlungscharakter, und der Sportler entscheidet frei über seine Umsetzung.

13.4 Der Anbieter kann für die einzelnen Teilaufgaben (Planerstellung, Dialog mit dem KI-Coach, Bewertung der Einheiten, Wochenzusammenfassung, Laborauswertung sowie technische Diagnose einer gemeldeten Störung) unterschiedliche KI-Modelle einsetzen und den Kreis dieser Modelle entsprechend der technischen Entwicklung ändern. Die Modellwahl ist eine fachliche Entscheidung des Anbieters und stellt für sich genommen keine Änderung des Leistungsinhalts dar, solange der Inhalt des Leistungspakets nach Ziffer 7 nicht eingeschränkt wird.

14. Haftung

14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt

14.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.4 Der Anbieter schuldet keine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform. Bei einer Fehlgeschlagenen Leistungserbringung steht dem Sportler die automatische Erstattung nach Ziffer 12 zu; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14.5 Für Einschränkungen, die aus dem Betrieb von Drittdiensten (z. B. Intervals.icu, Garmin) oder aus deren Synchronisierungsfenstern folgen, sowie für vorübergehende Störungen des KI-Anbieters haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der Ziffern 14.1 bis 14.3.

14.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

15. Änderung dieser AGB

15.1 Für eine bestellte und bezahlte Leistung gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB einschließlich des zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungspaketinhalts.

15.2 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für künftige Bestellungen ändern. Ein einseitiges Änderungsrecht hinsichtlich bereits geschlossener Verträge besteht nicht. Über eine wesentliche Änderung informiert der Anbieter über die Plattform oder per E-Mail.

16. Datenschutz

16.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Sportlers — einschließlich Laborbefunden und physiologischer Werte als Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO — richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.

16.2 Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten beruht auf der ausdrücklichen Einwilligung des Sportlers. Der Sportler kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf erfolgt je Verarbeitungszweck gesondert und ohne Kontaktaufnahme über die Seite „Datenschutz" im Konto des Sportlers. Der Widerruf hat unmittelbare Wirkung: Mit dem Widerruf der Intervals.icu-Einwilligung wird der gespeicherte Zugangsschlüssel gelöscht und das Auslesen von Aktivitäts- und Wellnessdaten beendet; mit dem Widerruf der Einwilligung zu Laborbefunden fließen die daraus abgeleiteten physiologischen Werte nicht mehr in weitere Trainingsplanerstellungen ein. Die Einzelheiten und die Folgen für die bereits gespeicherten Daten beschreibt die Datenschutzerklärung.

16.3 Der Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten kann dazu führen, dass einzelne Leistungen des erworbenen Leistungspakets nicht mehr oder nur eingeschränkt erbracht werden können, da sie auf diesen Daten beruhen. Der Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung unberührt.

17. Beschwerden und Streitbeilegung

17.1 Beschwerden richtet der Sportler an die in Ziffer 1.1 genannte E-Mail-Adresse. Der Anbieter bestätigt den Eingang und antwortet innerhalb von 30 Tagen.

17.2 Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Hinweis auf diese Plattform entfällt daher.

17.3 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die allgemeine Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG gilt nach § 36 Abs. 3 VSBG nicht für einen Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat; diese Angabe erfolgt daher freiwillig und der Klarheit halber.

17.4 In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten kann sich der Sportler an die Aufsichtsbehörde seines gewöhnlichen Aufenthalts wenden; die zuständigen Anschriften nennt die Datenschutzerklärung.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

18.1 Es gilt ungarisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Die Rechtswahl nach Ziffer 18.1 führt nicht dazu, dass dem Sportler der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 — „Rom I"). Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gelten daher insbesondere die zwingenden Vorschriften des deutschen Verbraucherschutzrechts, einschließlich der §§ 305 bis 310 BGB und der §§ 327 ff. BGB.

18.3 Ein Verbraucher kann Klage auch bei dem Gericht seines Wohnsitzes erheben; er kann nur vor den Gerichten seines Wohnsitzstaates verklagt werden (Art. 17 bis 19 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 — „Brüssel Ia").

19. Schlussbestimmungen

19.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

19.2 Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Plattform in Kraft.